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Finanzierung einer Bestattung

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Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht mehr

Der Zuschuss zu den Bestattungskosten durch die gesetzliche Krankenkasse ist seit dem 01.01.2004 ersatzlos gestrichen worden, weshalb eine eigenverantwortliche Vorsorge umso wichtiger geworden ist.

Ansprüche aus privaten Versicherungsverträgen

Der Abschluss von Versicherungen auf den Todesfall ist heute eine weit verbreitete Form der Vorsorge, sei es als Lebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder sei es als Sterbegeldversicherung speziell zur Bestattungsvorsorge. Dennoch bestehen bei einem Sterbefall nicht selten Unklarheiten über die Art der Ansprüche aus solchen Versicherungsverträgen sowie über das Verfügungsrecht der Hinterbliebenen.

Sterbegeldversicherungen der Sterbe- und Begräbniskassen bzw. Bestattungsvereine

Sterbe- oder Begräbniskassen sind im Prinzip kleinere Lebensversicherungsunternehmen mit einer begrenzten Zweckbestimmung: Den Hinterbliebenen soll die Sorge um die Aufbringung der Bestattungskosten abgenommen werden. Zum gleichen Zweck bieten heute auch die eigentlichen Lebensversicherungsunternehmen Versicherungsverträge in angemessener Höhe zur Bestreitung der Bestattungskosten an. Aus der Mitgliedschaft zu diesen Kassen besteht ein Anspruch auf ein sofort nach dem Tode zahlbares Sterbegeld. 
Sterbe- und Begräbniskassen bzw. Bestattungsvereine führen Bestattungen nicht selbst durch. Die Bestattungsunternehmen erledigen die Anmeldung des Sterbefalls und die Einholung der fällig gewordenen Sterbegelder auch bei diesen Kassen.

Allgemeine Lebensversicherungsverträge

Allgemeine Lebensversicherungsverträge dienen eher der Alters- und Hinterbliebenenversorgung als der Deckung der Bestattungskosten. Die Versicherungssumme fällt in den Nachlass. Sie kann für die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten in Anspruch genommen werden. Häufig werden Lebensversicherungen im Todesfall bestimmten Personen zugedacht, z.B. dem Ehegatten oder engen Familienangehörigen, die dann als Bezugsberechtigte benannt sind. Diesen Personen steht dann auch die Versicherungssumme zu. Lebensversicherungsbeträge, die einem bestimmten Berechtigten zustehen, können nicht für die Deckung der Bestattungskosten herangezogen werden.

Die Auszahlung des Versicherungsbetrages

Zur Auszahlung des Versicherungsbetrages muss der eingetretene Todesfall der Versicherung umgehend gemeldet werden. Es gibt Versicherungen, die in ihren Satzungen bzw. Bedingungen eine Meldefrist von nur wenigen Tagen festgelegt haben. Für die Auszahlung der Versicherungssumme werden der Versicherungsschein, die letzte Beitragsquittung und eine standesamtliche Sterbeurkunde benötigt. Wenn zwischen Versicherungsabschluss und Todestag keine drei Jahre vergangen sind, verlangen einige Versicherungen außerdem noch Unterlagen über den Gesundheitszustand des Verstorbenen in den zwölf Monaten vor Versicherungsbeginn. Auf Wunsch übernimmt das Bestattungsunternehmen im Rahmen eines erteilten Bestattungsauftrages auch die Anmeldung des Sterbefalles bei den Versicherungen und die Abwicklung der für die Begleichung der Bestattungskosten bestimmten Versicherungsansprüche. Viele Hinterbliebene machen gern von diesem Dienstleistungsangebot Gebrauch. Es empfiehlt sich aber auch, bereits vor Abschluss von Sterbegeldversicherungen mit einem Bestattungsunternehmen in Verbindung zu treten, um sich über die angemessene Höhe der Versicherungssumme im Hinblick auf die voraussichtlichen Bestattungskosten beraten zu lassen.