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Was geschieht im Trauerfall?

Bei einem Sterbefall im Haus muss als erstes ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. In der Regel ist dies der Hausarzt, sein Vertreter oder der Notarzt.

Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, so rufen Sie am besten den Rettungsdienst (Telefon 112).

Bis zum Eintreffen des Arztes nehmen Sie bitte keine Veränderungen an dem Verstorbenen vor.

In einigen Fällen, insbesondere bei Unfällen, ist es möglich, dass der diensthabende Arzt die Polizei verständigt.

Dies trifft nur zu, wenn er z.B. den Verstorbenen nicht persönlich kannte und daher keinen natürlichen Tod bescheinigen kann. In diesem Fall erledigt das jeweils diensthabende Bestattungsunternehmen die Überführung des Leichnams zur Gerichtsmedizin oder Pathologie. Nach Erhalt der Freigabe durch die Kriminalpolizei führen wir alle weiteren Maßnahmen durch.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder in Seniorenheimen unternimmt die dortige Verwaltung die ersten Schritte.

Sobald die Todesbescheinigung vorliegt, können Sie sich mit uns unter unserer
Rufnummer 0221 394706 
in Verbindung setzen. Wir sind Tag und Nacht für Sie dienstbereit.

Wichtige Dokumente

die Sie zur Hand brauchen

Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde vorzulegen:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • (bei Ledigen) Geburtsurkunde
  • (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch. Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen
  • (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • ggf. gesetzliche Rentenversicherungsnummer
  • ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • ggf. Versicherungsunterlagen

Die folgenden Aufgaben nehmen wir den Angehörigen auf deren Wunsch gerne ab:

  • Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
  • die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Beratung beim Erwerb eines Wahlgrabes (Erd- oder Feuerbestattung)
  • Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
  • Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
  • Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
  • Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
  • Sarggebinde bestellen
  • Bestellung von Kränzen und Handsträußen
  • Trauerbriefe und Danksagungen bestellen