Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestattungsverträge
mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB

1. Bestattungsvertrag
1.1 Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Engelmann Bestattungshaus (nachstehend der
Bestatter genannt) und dem Verbraucher (nachstehend Auftraggeber genannt) nach Eintritt eines Sterbefalles Anwendung.
1.2 Vertragsschluss
Der Bestattungsvertrag kommt mit der Unterzeichnung des Bestattungsauftrages durch den Auftraggeber und dem Bestatter zustande.
1.3 Vollmacht
Mit dem Abschluss des Bestattungsvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Bestatter Vollmachten zur Regelung der für die
Bestattung erforderlichen Geschäftsbesorgungen im Verhältnis zu Behörden, Sozialversicherungsträgern, Lebensversicherungen,
Einrichtungen der Bestattungsvorsorge des öffentlichen Rechts und des Privatrechts (z. B. Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG,
Sterbekassen usw.) und sonstigen Dritten (z. B. Kirchengemeinde, Organist, Trauerredner, Florist, Zeitungsverlag für den Druck der
Traueranzeige usw.) zu erteilen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so fallen diese Geschäftsbesorgungen dem
Auftraggeber allein zur Last.
1.4 Vorrang der Individualabrede
Dem Auftraggeber und dem Bestatter bleibt vorbehalten, Individualabreden abzuschließen. Individualabreden haben Vorrang vor den
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.5 Erfüllungsgehilfen
Der Bestatter ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung der vereinbarten Bestattungsleistung zu beauftragen.
2. Widerrufsrecht
2.1 Widerrufsbelehrung
Wird der Bestattungsvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Bestatters oder als Fernabsatzvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen,
so gilt Folgendes:
- Widerrufsbelehrung -
- Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Engelmann Bestattungshaus, Ringstraße 33, 50996 Köln, Tel.-Nr.: 0221 39 47 06, FAX: 0221
39 37 83, E-Mail: info@engelmann-bestattungshaus.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax
oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster - Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
- Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu
zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages
unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An (Einzufügen durch den Unternehmer: Namen, Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer und die E-Mail-Adresse des Unternehmers):
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
- Beauftragt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Auftraggeber(s)
- Anschrift des/der Auftraggeber(s)
- Unterschrift des/der Auftraggeber(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*)Unzutreffendes streichen.
3. Vergütung
3.1 Hauptleistungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Bestatter zur Zahlung aller Bestattungskosten. Der Bestatter übernimmt nicht die
Gewähr für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages, es sei denn, dass der Auftraggeber und der Bestatter verbindliche Preisabsprachen
getroffen haben. Hiervon ausgenommen sind Auslagen und Gebühren, die in der Regel erst nach Vollendung der Bestattungsleistung der
Höhe nach feststehen.
3.2 Höhe der Vergütung
Soweit der Bestatter und der Auftraggeber keine verbindlichen Preisabsprachen getroffen haben, gilt die übliche Vergütung für die
Bestattungsleistung als vereinbart. Gleiches gilt sinngemäß für die nach Abschluss des Bestattungsvertrages zwischen dem Auftraggeber
und dem Bestatter verabredeten Leistungsänderungen und/oder Zusatzleistungen.
3.3 Abschlagszahlung
Dem Bestatter steht das Recht zu, Abschlagszahlungen für im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachte Teilleistungen (z. B. Abholung des
Verstorbenen, Überführung des Verstorbenen, Einsargung des Verstorbenen, hygienische Versorgung des Verstorbenen usw.) zu
verlangen. Für die Fälligkeit und Verzinsung von Forderungen aus Abschlagsrechnungen gelten 3.4 und 3.5 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sinngemäß.
3.4 Fälligkeit
Soweit der Auftraggeber die Bestattungsleistung des Bestatters durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Handeln nicht abnimmt,
wird die Vergütung fällig mit der Vollendung der Bestattungsleistung.
3.5 Verzinsung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung des Bestatters den Zahlungsanspruch zu
erfüllen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Mit dem Eintritt des Zahlungsverzuges ist der
Zahlungsanspruch mit 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
3.6 Rechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den
Bestatter nicht bestritten wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf den
Bestattungsvertrag beruht.
3.7 Sicherungsabtretung
Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten aus Geschäftsführung ohne
Auftrag in Verbindung mit den Landesbestattungsgesetzen, § 1968 BGB, § 1615 Abs. 2 BGB, § 1360 a Abs. 5 BGB, § 1361 Abs. 4 BGB und §§
823, 844 BGB zur Absicherung der Werklohnforderung aus dem Bestattervertrag an den Bestatter ab, der die Abtretung hiermit annimmt.
Die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung ist auflösend bedingt durch die vollständige Erfüllung der Werklohnforderung des Bestatters
gegen den Auftraggeber aus dem Bestattungsvertrag. Leistet der Auftraggeber Teilzahlungen, so tritt der Bestatter in Höhe der
Teilzahlungen zur Vermeidung einer Übersicherung die Ansprüche aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß 3.7 Satz 1 an den
Auftraggeber wieder ab, der die Rückabtretung hiermit annimmt. Der Bestatter ist berechtigt, die Sicherungsabtretung gegenüber den zur
Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten nach 3.7 Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen offenzulegen, sobald der
Auftraggeber gemäß 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zahlungsverzug geraten ist.
3.8 Sozialamt
Der Auftraggeber tritt seine sekundären Sozialhilfeansprüche aus § 74 SGB XII gegen den Sozialhilfeträger in Höhe der Eigenleistungen an
den Bestatter zur Absicherung seiner Werklohnforderung aus dem Bestattungsvertrag ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Die
Wirksamkeit der Abtretung ist aufschiebend bedingt durch die im Wesentlichen vertragsgerechte vollständige Erbringung der
Eigenleistungen des Bestatters. Im Übrigen gilt 3.7 letzter Satz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, das Verfahren nach § 74 SGB XII durch Vorlage aller ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zu fördern und alle in diesem
Zusammenhang notwendigen Erklärungen und Anträge gegenüber dem Sozialamt abzugeben.
4. Beendigung des Bestattungsvertrages
4.1 Kündigung
Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Bestattungsvertrages ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestatters und
des Auftraggebers, den Bestattungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
4.2 Vergütung
Wird der Bestattungsvertrag durch eine Kündigung des Bestatters aus wichtigem Grund, der von dem Auftraggeber zu vertreten ist,
gekündigt, so hat der Auftraggeber dem Bestatter die vereinbarte Vergütung für die bereits im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachten
Teilleistungen zu zahlen.
4.3 Entgangener Gewinn
In Bezug auf die noch nicht erbrachten Eigenleistungen steht dem Bestatter gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Zahlung eines
pauschalisierten entgangenen Gewinnes in Höhe von 20 % der Auftragssumme der noch nicht erbrachten Eigenleistungen netto zuzüglich
Mehrwertsteuer zu. Der Auftraggeber kann den Nachweis führen, dass ein entgangener Gewinn überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich geringer ausgefallen ist.
5. Gewährleistung
5.1 Offensichtliche Mängel
Mängelansprüche des Auftraggebers für offensichtliche Mängel sind ausgeschlossen, wenn er sie nicht binnen einer Frist von 3 Monaten
seit Vollendung der Bestattungsleistung dem Bestatter schriftlich anzeigt.
5.2 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, es sei denn, dass der Bestatter Mängel arglistig verschwiegen hat. Die Gewährleistungsfrist beginnt
mit dem Schluss des Jahres, in dem die Mängelansprüche entstanden und der Auftraggeber von den die Mängelansprüche begründenden
Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
5.3 Haftung
Ist der Bestatter zum Schadensersatz verpflichtet, tritt die Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit nur ein, wenn Leben, Körper, Gesundheit
oder wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftungsbeschränkung nach 5.3 Satz 1 gilt auch für Schäden, die durch
Erfüllungsgehilfen des Bestatters verursacht und verschuldet wurden.
6. Verbraucherschlichtung
Unser Unternehmen beteiligt sich nicht an einem Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Streitigkeiten über den mit uns geschlossenen Vertrag und dessen Ausführungen können jedoch vor der Schlichtungsstelle des Kuratoriums
Deutsche Bestattungskultur, Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf, schlichtungsstelle@bestatter.de, 0211-1600810) verhandelt werden.
7. Schlussbestimmungen
6.1 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
6.2 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für die Leistungen der Vertragsparteien ist am Geschäftssitz des Bestatters.
6.3 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.